Statusmeldung

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Ein-Tages-Schulungen mit Frau Dannecker und Herrn Berlig

Die Veranstaltungen finden per ZOOM

  • am Donnerstag, den 09.11.2023, in der Zeit von 10:00 - 16:30 Uhr statt

Anmeldungen sind momentan nicht möglich!

Das Thema von Frau Eleonora Danncker ist noch nicht bekannt.

Herr KVD Berlig, Leiter des Arbeitsrechtsreferats im Landeskirchenamt, wird über ein aktuelles arbeitsrechtliches Thema referieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Mitarbeitervertretungen, die an der Videokonferenzschaltung teilnehmen möchten, denen jedoch kein Laptop/PC zur Verfügung steht, sollten ihren Anspruch aus § 30 Absatz 1 MVG.EKD geltend machen. Die Sachausstattung hat der in der Dienststelle üblichen technischen Ausstattung zu entsprechen (Loseblatt-Kommentar Fey/Rehren, § 30 MVG.EKD Randnummern 7 und 7a; Kommentar Joussen/Mestwerdt, Beck-Verlag, 1. Aufl., § 30 MVG.EKD Randnummer 23).

Nach § 19 Absatz 3 MVG.EKD hat jedes MAV-Mitglied einen Anspruch auf Teilnahme an Schulungen bis zu vier Wochen pro Amtszeit. Für die Schulung ist das MAV-Mitglied unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen.