Aussetzung des vereinfachten Wahlverfahrens bis Ende April 2022
Am 11. Dezember 2021 hat der Rat der EKD entschieden die Wahlordnung zum MVG nochmals kurzfristig zu ändern, was im Wesentlichen auf die aktuelle Situation in der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf die Wahl der MAVen Anfang kommenden Jahres in Dienststellen und Einrichtungen mit mehr als 15 Mitarbeiter:innen und zugleich nicht mehr als 100 Wahlberechtigten, denn das vereinfachte Wahlverfahren wird für hier bis 30. April 2022 ausgesetzt.
Im Folgenden stellen wir die Änderungen im Einzelnen vor.
§1 Abs. 1a lautet nun:
„(1a) Das vereinfachte Wahlverfahren wird aufgrund der Corona-Pandemie vorläufig bis zum 30. April 2022 außer Kraft gesetzt, sofern in Dienststellen mehr als 15 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig sind.“