Aktuelles vom Gesamtausschuss Diakonie
Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes – quo vadis?
Der Gesamtausschuss der Diakonie Bayern setzt sich ein für ein Stärkung der Rechte der MAVen.
Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes – quo vadis?
Der Gesamtausschuss der Diakonie Bayern setzt sich ein für ein Stärkung der Rechte der MAVen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission Bayern hat am 13. Juli einen Inflationsausgleich und Entgeltsteigerungen in den AVR-Bayern beschlossen. Die Arbeitnehmer:innen, auf deren Arbeitsvertrag die AVR-Bayern Anwendung finden, erhalten in 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € und ab Dezember 2024 eine Entgeltsteigerung.
Unternehmensmitbestimmung
Dienstvereinbarung für kurzfristige Vertretung anstreben
§ 3 Abschnitt III Anlage 11 AVR-Bayern regelt, dass für das kurzfristige Einspringen ein Zuschlag von EUR 60,00 bezahlt wird, wenn die MitarbeiterIn an diesem Tag an sich frei hätte und die Anordnung, einzuspringen, bis zu 48 Stunden vorher erfolgt. Eine Dienstvereinbarung ist hierfür nicht Voraussetzung, sollte jedoch seitens der MAV angestrebt werden:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wann beginnt der besondere Kündigungsschutz bei Schwangeren?
Personelle Veränderungen im Gesamtausschuss
Höhere Zulagen und zwei Regenerationsstage zusätzlich. Kirchliche Tarife bleiben attraktiv
SBV bleibt im Amt, auch wenn die „Schwelle“ von 5 schwerbehinderten Menschen unterschritten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Frei nach dem Motto, „wir starten durch in das Jahr 2023“, mit den besten Wünschen zum Jahresbeginn 2023 vom gesamten Team des Gesamtausschusses folgt hier die erste Info des Jahres ?
Rechte von JAVen im MVG stärken
Eingabe des GA Diakonie an die Synode
Vom 6. bis 9. November 2022 findet in Magdeburg die diesjährige Tagung der 13. Synode der EKD statt. Der Gesamtausschuss Diakonie Bayern hat zu dieser Tagung eine Eingabe gemacht mit dem Ziel, den § 49 MVG-EKD zu ändern und so die Vertretungen der Jugendlichen und Auszubildenden zu stärken.